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Verkehrsrecht — fachanwaltliche Vertretung nach Unfall, Bußgeld und im Strafverfahren.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete ich Sie konsequent gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten.

Einleitung

Worum es geht

Ein Verkehrsunfall, ein Bußgeldbescheid oder ein Strafverfahren greifen oft tief in den Alltag ein. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kenne ich die Regulierungspraxis der Versicherer und die typischen Kürzungsstrategien — und setze Ihre Ansprüche zielgerichtet durch.

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung regelmäßig auch die Kosten Ihres Anwalts. Bei einem Mitverschulden übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung üblicherweise den verbleibenden Anteil. Die Klärung dieser Kostenfrage gehört zur Ersteinschätzung.

Im Bußgeld- und Verkehrsstrafrecht prüfe ich Akten, Messverfahren und Verfahrensfehler — und berate Sie sachlich über Erfolgsaussichten und Risiken eines Einspruchs.

Streitigkeiten beim Kauf von Kraftfahrzeugen — insbesondere Sachmängel am Gebraucht- oder Neuwagen — bearbeite ich gesondert im Rahmen des Kaufrechts. Weitere Informationen finden Sie unter Kaufrecht.

Typische Mandatssituationen

Wann ich für Sie tätig werde

Ich mache für Sie sämtliche Schadenpositionen geltend: Reparatur- oder fiktive Abrechnungskosten, Mietwagen- bzw. Nutzungsausfall, Sachverständigen- und Abschleppkosten, Wertminderung sowie Stand- und Finanzierungskosten.

Gegen unberechtigte Kürzungen der gegnerischen Haftpflichtversicherung gehe ich konsequent vor.

Bei Verletzungen geltend zu machen sind Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und ein angemessenes Schmerzensgeld.

Im Todesfall kommt das Hinterbliebenengeld nach § 844 Abs. 3 BGB in Betracht.

Akteneinsicht, Prüfung des Messverfahrens und der Eichung, fristgerechter Einspruch sowie Verteidigung gegen drohende Fahrverbote und Punkte im Fahreignungsregister.

Verteidigung bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), unerlaubtem Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht (§ 142 StGB) und fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr.

Deckungsanfragen, Auseinandersetzung über Quotelung und Mitverschulden sowie die Abwehr von Regressforderungen Ihrer eigenen Versicherung.

Leistungsspektrum

Außergerichtlich und gerichtlich

Außergerichtlich

  • Korrespondenz mit der gegnerischen Kfz-Haftpflicht
  • Geltendmachung aller Schadenpositionen
  • Einspruch im Bußgeldverfahren
  • Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Beauftragung von Sachverständigen

Gerichtlich

  • Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld
  • Vertretung im Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht
  • Verteidigung im Verkehrsstrafverfahren
  • Vertretung in der Berufungs- und Beschwerdeinstanz

Zentrale Rechtsgrundlagen

§§ 7, 17, 18 StVG · §§ 249 ff., 253 Abs. 2, 823, 844 BGB · § 115 VVG · §§ 24, 24a StVG · §§ 142, 315c, 316 StGB

Häufige Fragen

FAQ zum Verkehrsrecht

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten regelmäßig zum erstattungsfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung getragen. Bei einem Mitverschulden übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung üblicherweise den verbleibenden Anteil.

Die Höhe hängt vom Schweregrad, der Behandlungsdauer und den konkreten Beeinträchtigungen ab. Eine seriöse Bezifferung ist nur nach Sichtung der medizinischen Unterlagen möglich — pauschale Versprechen sind unzulässig.

Kürzungen bei Stundenverrechnungssätzen, Mietwagen oder Wertminderung sind häufig nicht berechtigt. Ich prüfe die Abrechnung Position für Position und mache die Differenz geltend — notfalls gerichtlich.

Honorar & Rechtsschutz

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflicht regelmäßig die Anwaltskosten. Im Übrigen rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab und kläre die Deckung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Über die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie vorab transparent.

Ihr Fall

Schildern Sie mir Ihren Fall — unverbindlich.

Ich melde mich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.

  • Persönliche Bearbeitung durch den Fachanwalt
  • Klärung der Rechtsschutz- und Kostenfrage
  • Verschwiegenheit nach § 43a BRAO

Im Live-Betrieb wird Ihre Anfrage verschlüsselt an post@anwalt-saarburg.de übermittelt. Mit dem Absenden entsteht noch kein Mandatsverhältnis.

Vielen Dank – Ihre Anfrage ist eingegangen. Ich melde mich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen zurück. In dringenden Fällen erreichen Sie mich telefonisch unter 06581 / 81 99 86-0.