Arbeitsrecht — Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung: fristgerecht handeln.
Nach Zugang einer Kündigung bleiben nur drei Wochen Zeit. Ich prüfe Ihre Optionen und handle fristgerecht.
Kündigung erhalten? Die Drei-Wochen-Frist läuft.
Die Klagefrist nach § 4 KSchG beginnt mit Zugang der Kündigung. Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin, damit die Frist nicht verstreicht.
Worum es geht
Im Mittelpunkt des Kündigungsschutzes steht die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wer diese Frist versäumt, verliert in aller Regel den Kündigungsschutz.
Die Beratung richtet sich primär an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer — bei Kündigungsschutz, Abfindung und Zeugnis. Sie steht aber auch Arbeitgebern offen, etwa bei Vertragsgestaltung, Abmahnung und ordnungsgemäßer Kündigung. Beide Rollen werden sauber getrennt, um Interessenkollisionen auszuschließen.
Wann ich für Sie tätig werde
Prüfung ordentlicher, außerordentlicher, betriebs-, personen- und verhaltensbedingter Kündigungen sowie der Sozialauswahl. Fristgerechte Klageerhebung beim Arbeitsgericht Trier.
Prüfung vorgelegter Aufhebungsverträge, Verhandlung der Abfindungshöhe und Beachtung des Sperrzeit-Risikos nach § 159 SGB III.
Zeugnisberichtigung, Auslegung verklausulierter Formulierungen und Klage auf ein qualifiziertes Zeugnis (§ 109 GewO).
Annahmeverzug, Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung sowie die Beachtung tariflicher und vertraglicher Ausschlussfristen.
Prüfung der Berechtigung, Antrag auf Entfernung aus der Personalakte und Gegendarstellung.
Befristungskontrolle (§ 14 TzBfG), Entfristungsklage sowie Teilzeit- und Brückenteilzeitansprüche.
Außergerichtlich und gerichtlich
Außergerichtlich
- Prüfung der Kündigung und Erfolgsaussichten
- Verhandlung über Abfindung und Aufhebung
- Korrespondenz mit Arbeitgeber und Personalabteilung
- Geltendmachung von Lohn- und Zeugnisansprüchen
Gerichtlich
- Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
- Entfristungs- und Zahlungsklage
- Vertretung im Gütetermin und Kammertermin
- Berufung vor dem Landesarbeitsgericht
Regionaler Mehrwert
Zuständiges Eingangsgericht für Mandanten aus Saarburg, Trier und dem Trierer Land ist das Arbeitsgericht Trier. Für Mandanten aus dem Raum Merzig / Saargau ist das Arbeitsgericht Saarlouis zuständig.
Zentrale Rechtsgrundlagen
§§ 1, 4, 7, 9, 10 KSchG · §§ 622, 623, 626 BGB · § 14 TzBfG · §§ 1, 7 BUrlG · § 109 GewO · §§ 1 ff. AGG · §§ 159, 144 SGB III
FAQ zum Arbeitsrecht
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder eines Aufhebungsvertrags verhandelt — die Höhe richtet sich nach Beschäftigungsdauer und Prozessrisiko.
Drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Nach Ablauf gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam. Handeln Sie daher umgehend.
Nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen. Lassen Sie den Vertrag vor Unterschrift prüfen.
Sie können die Entfernung aus der Personalakte verlangen und eine Gegendarstellung zur Akte reichen. Ich prüfe die Berechtigung und das weitere Vorgehen.
Honorar & Rechtsschutz
Die Kosten richten sich nach dem RVG. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang selbst (§ 12a ArbGG). Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten regelmäßig — die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie.
Schildern Sie mir Ihren Fall — unverbindlich.
Ich melde mich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.
- Persönliche Mandatsbearbeitung
- Klärung der Rechtsschutz- und Kostenfrage
- Verschwiegenheit nach § 43a BRAO