Baurecht — vom Werkvertrag bis zur Mängelbeseitigung.
Beim Bauen geht es um erhebliche Werte. Ich begleite Bauherren und Auftragnehmer von der Vertragsgestaltung bis zur Mängelbeseitigung.
Worum es geht
Das private Baurecht umfasst die rechtlichen Beziehungen rund um Bauverträge — zwischen Bauherren, Bauunternehmen, Handwerkern sowie Architekten und Ingenieuren. Schon kleine Unklarheiten im Vertrag oder bei der Abnahme können zu erheblichen finanziellen Risiken führen.
Ich berate sowohl Bauherren und Auftraggeber als auch Auftragnehmer und Planer — bei der Vertragsgestaltung, in der Bauphase und im Streitfall über Werklohn und Mängel.
Wann ich für Sie tätig werde
Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B, einschließlich der Abgrenzung beider Vertragstypen und ihrer Besonderheiten.
Durchsetzung berechtigter Werklohnforderungen sowie Abwehr überhöhter oder unberechtigter Forderungen — auch über Abschlags- und Schlusszahlungen.
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Nacherfüllung, Minderung, Selbstvornahme und Schadensersatz (§§ 634 ff. BGB).
Begleitung der Abnahme, Bewertung von Vorbehalten und der Beweislastverteilung sowie Folgen der (fiktiven) Abnahme.
Prüfung von Planer- und Bauüberwachungsverträgen, Honorarfragen nach HOAI 2021 sowie Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler.
Schnittstellen zum öffentlichen Baurecht und zum Nachbarrecht während der Bauphase.
Außergerichtlich und gerichtlich
Außergerichtlich
- Vertragsprüfung und -gestaltung
- Mängelrügen und Fristsetzungen
- Korrespondenz mit Bauunternehmen und Planern
- Sicherung von Werklohnansprüchen
Gerichtlich
- Werklohn- und Mängelklage
- Selbstständiges Beweisverfahren
- Vertretung bei Streit über die Abnahme
- Vollstreckung titulierter Forderungen
Zentrale Rechtsgrundlagen
§§ 631 ff. BGB · §§ 650a ff. BGB (Bauvertragsrecht) · VOB/B · HOAI 2021
FAQ zum Baurecht
Es dient der gerichtlichen Sicherung von Beweisen — etwa über Baumängel — durch ein Sachverständigengutachten, bevor sich der Zustand verändert oder ein Hauptprozess geführt wird.
Bei Mängeln besteht in der Regel ein Leistungsverweigerungsrecht in angemessener Höhe. Die genaue Quote sollte geprüft werden, um einen Verzug zu vermeiden.
Mit der Abnahme treten wesentliche Rechtsfolgen ein — etwa der Beginn der Verjährung und die Umkehr der Beweislast. Mängel sollten dokumentiert und vorbehalten werden.
Honorar & Rechtsschutz
Die Abrechnung erfolgt nach dem RVG, in umfangreichen Bausachen auch über eine Honorarvereinbarung. Baurechtsstreitigkeiten sind nicht immer vom Rechtsschutz gedeckt — die Deckungsfrage kläre ich vorab mit Ihnen.
Schildern Sie mir Ihren Fall — unverbindlich.
Ich melde mich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.
- Persönliche Mandatsbearbeitung
- Klärung der Rechtsschutz- und Kostenfrage
- Verschwiegenheit nach § 43a BRAO