RVG — gesetzliche Gebühren
In den meisten Fällen rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit — das schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
Klarheit über die Kosten gehört für mich zu jedem Mandat. Über die voraussichtliche Höhe informiere ich Sie, bevor Kosten entstehen.
Die anwaltliche Vergütung ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Welche Variante in Ihrem Fall greift, kläre ich im Rahmen der Ersteinschätzung — verständlich und ohne versteckte Kosten.
In den meisten Fällen rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und der Art der Tätigkeit — das schafft Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
In umfangreichen oder beratungsintensiven Mandaten kann eine individuelle Honorarvereinbarung (Zeit- oder Pauschalhonorar) sinnvoll sein. Diese bespreche ich mit Ihnen vorab offen.
Die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich für Sie. Bei unverschuldetem Verkehrsunfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflicht regelmäßig die Anwaltskosten.
Für eine erste anwaltliche Beratung von Verbrauchern sieht das Gesetz eine Gebührenobergrenze vor (§ 34 RVG). Den konkreten Rahmen bespreche ich mit Ihnen vor Beginn der Beratung, sodass Sie jederzeit Klarheit über die Kosten haben.
Ob und in welchem Umfang eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, prüfe ich für Sie. Die Deckungsanfrage gehört zum üblichen Ablauf und verursacht für Sie keinen zusätzlichen Aufwand.
§ 34 RVG (Beratungsgebühr) · Vergütungsverzeichnis (VV RVG) · § 49b BRAO (Vergütung) · Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Schildern Sie mir Ihr Anliegen — ich kläre mit Ihnen die Kosten- und Rechtsschutzfrage, bevor ein Mandat zustande kommt.