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Nachbarrecht — wenn der Streit am Gartenzaun beginnt.

Nachbarschaftskonflikte belasten oft über Jahre. Ich helfe, sie rechtssicher und möglichst einvernehmlich zu klären — bevor sie eskalieren.

Einleitung

Worum es geht

Konflikte zwischen Nachbarn entzünden sich häufig an Grenzen, Bepflanzung, Lärm oder Bauvorhaben. Das Nachbarrecht setzt sich aus bundesrechtlichen Regelungen des BGB und den Nachbarrechtsgesetzen der Länder zusammen — in Rheinland-Pfalz dem LNRG RLP.

Mein Ziel ist eine tragfähige Lösung, die das nachbarschaftliche Verhältnis möglichst wenig belastet. Wo eine Einigung nicht gelingt, vertrete ich Ihre Rechte konsequent.

Typische Mandatssituationen

Wann ich für Sie tätig werde

Klärung von Grenzverläufen und Überbausituationen (§ 912 BGB), einschließlich Duldungspflichten und Überbaurente.

Fragen zu Zäunen, Mauern und Hecken — Errichtung, Unterhalt und Kostenverteilung nach Landesnachbarrecht.

Abwehr oder Rechtfertigung von Immissionen (§ 906 BGB), etwa durch Lärm, Gerüche oder Rauch.

Selbsthilferecht und Beseitigungsansprüche bei überhängenden Zweigen und eindringenden Wurzeln (§ 910 BGB).

Prüfung der Grenzabstände und Pflanzhöhen nach dem Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz (LNRG RLP).

Leistungsspektrum

Außergerichtlich und gerichtlich

Außergerichtlich

  • Außergerichtliche Streitbeilegung
  • Aufforderung zur Beseitigung / Duldung
  • Prüfung des einschlägigen Landesnachbarrechts
  • Korrespondenz mit Nachbarn und Behörden

Gerichtlich

  • Unterlassungs- und Beseitigungsklage
  • Klage auf Grenzfeststellung
  • Vertretung im Schlichtungsverfahren
  • Durchsetzung titulierter Ansprüche

Regionaler Mehrwert

In der Grenzregion Rheinland-Pfalz / Saarland gilt das Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz (LNRG RLP), das gegenüber dem saarländischen Nachbarrechtsgesetz eigene Grenzabstände und Pflanzhöhen vorsieht. Gerade an der Landesgrenze führt dies regelmäßig zu Streitigkeiten — eine genaue Prüfung des einschlägigen Landesrechts ist hier entscheidend.

Zentrale Rechtsgrundlagen

§ 906 BGB (Immissionen) · § 910 BGB (Überhang) · § 912 BGB (Überbau) · Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz (LNRG RLP)

Häufige Fragen

FAQ zum Nachbarrecht

In Nachbarstreitigkeiten ist in Rheinland-Pfalz vielfach ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren vorgeschrieben, bevor Klage erhoben werden kann. Ich prüfe, ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Selbsthilferecht nach § 910 BGB — allerdings erst nach Fristsetzung und unter Beachtung des Naturschutzrechts. Eine vorherige Prüfung ist ratsam.

Die Abstände richten sich nach dem Landesnachbarrechtsgesetz und unterscheiden sich je nach Pflanzenart und -höhe — in Rheinland-Pfalz nach dem LNRG RLP.

Honorar & Rechtsschutz

Die Abrechnung erfolgt nach dem RVG. Nachbarrechtliche Streitigkeiten sind häufig vom Rechtsschutz gedeckt; die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie.

Ihr Fall

Schildern Sie mir Ihren Fall — unverbindlich.

Ich melde mich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.

  • Persönliche Mandatsbearbeitung
  • Klärung der Rechtsschutz- und Kostenfrage
  • Verschwiegenheit nach § 43a BRAO

Im Live-Betrieb wird Ihre Anfrage verschlüsselt an post@anwalt-saarburg.de übermittelt. Mit dem Absenden entsteht noch kein Mandatsverhältnis.

Vielen Dank – Ihre Anfrage ist eingegangen. Ich melde mich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen zurück. In dringenden Fällen erreichen Sie mich telefonisch unter 06581 / 81 99 86-0.