Kaufrecht — Ihre Rechte beim Kauf von Fahrzeugen, Waren und Werkleistungen.
Sachmängel an Gebraucht- oder Neuwagen, manipulierte Tachos, verschwiegene Vorschäden oder gescheiterte Nachbesserungen — ich setze Mängelrechte konsequent durch und wehre unberechtigte Forderungen ab.
Mangel am gekauften Fahrzeug oder an einer Ware entdeckt?
Setzen Sie dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) und dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig — vorschnelle eigene Reparaturen können Ihre Ansprüche gefährden. Beim Verbrauchsgüterkauf gilt innerhalb eines Jahres die Beweislastumkehr nach § 477 BGB.
Worum es geht
Das Kaufrecht regelt die Rechte und Pflichten beim Erwerb von Waren und Sachen (§§ 433 ff. BGB). Streit entsteht regelmäßig dort, wo die Kaufsache mangelhaft ist — sei es ein Gebrauchtwagen mit verschwiegenem Unfallschaden, ein Neuwagen mit wiederkehrenden technischen Defekten, eine Online-Bestellung mit Sachmangel oder eine Werkleistung, die nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Kfz-Kaufrecht. Hier vertrete ich sowohl private Käuferinnen und Käufer als auch gewerbliche Fahrzeughändler — bei der Geltendmachung wie auch bei der Abwehr von Mängelansprüchen. Typische Konstellationen sind manipulierte Kilometerstände, verschwiegene Unfallschäden, Motor- und Getriebeschäden sowie die Abgrenzung zwischen üblichem Verschleiß und Sachmangel.
Beim Verbrauchsgüterkauf (Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer) gelten zugunsten des Käufers besondere Schutzvorschriften, insbesondere die Beweislastumkehr nach § 477 BGB innerhalb des ersten Jahres sowie das gesetzliche Widerrufsrecht beim Fernabsatz (§§ 312g, 355 BGB).
Wann ich für Sie tätig werde
Geltendmachung von Mängelrechten bei Pkw und Nutzfahrzeugen — Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadenersatz (§§ 437, 439, 441, 280 BGB). Typische Mängel: defekte Motoren oder Getriebe, durchgerostete Karosserieteile, manipulierte Kilometerstände, verschwiegene Unfallschäden oder fehlerhafte Steuergeräte. Beim Verbrauchsgüterkauf greift innerhalb eines Jahres die Beweislastumkehr nach § 477 BGB.
Erklärung des Rücktritts nach erfolgloser Nachfristsetzung (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB), Rückabwicklung des Kaufvertrags Zug um Zug gegen Rückgabe der Sache (§ 346 BGB) sowie Berechnung und Geltendmachung von Nutzungsentschädigung. Bei erheblichen Mängeln auch die gerichtliche Durchsetzung beim Amts- oder Landgericht Trier.
Vor jedem Rücktritt steht regelmäßig das Verlangen nach Nacherfüllung (§ 439 BGB) — also Reparatur oder Ersatzlieferung. Wahlrecht des Käufers, Kostentragungspflicht des Verkäufers (§ 439 Abs. 2 BGB). Als Alternative kommen Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB) oder Schadenersatz statt der Leistung in Betracht.
Beratung zum Widerrufsrecht beim Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen (§§ 312g, 355 BGB) — Fristen, Form, Rechtsfolgen sowie Ausnahmen (etwa bei individuell angefertigten Waren, § 312g Abs. 2 BGB). Auch bei verzögerten oder unterbliebenen Lieferungen sowie bei Streitigkeiten mit Internet-Händlern.
Mängelrechte beim Werkvertrag (§§ 631, 634 ff. BGB): Nacherfüllung, Selbstvornahme (§ 637 BGB), Rücktritt, Minderung und Schadenersatz bei fehlerhaften Handwerks-, Werkstatt- oder Reparaturleistungen. Auch bei Streit um die fällige Werkvergütung (§§ 640, 641 BGB).
Abwehr unberechtigter Mängelrügen, Prüfung von Verjährungseinreden (§ 438 BGB), AGB-Konformität (§§ 305 ff. BGB), Gestaltung von Gebrauchtwagen-Kaufverträgen sowie Vertretung im Streit mit Verbrauchern. Berücksichtigung der Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB).
Kaufrecht — Mängelrechte und Vertragsgestaltung
Geltendmachung von Mängelrechten
- Außergerichtliche Aufforderung zur Nacherfüllung (§ 439 BGB)
- Rücktritt und Rückabwicklung (§§ 437 Nr. 2, 323, 346 BGB)
- Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB)
- Schadenersatz statt der Leistung (§§ 280, 281 BGB)
Abwehr und Vertragsgestaltung
- Prüfung der Sachmangelhaftung und Verjährung (§§ 434, 438 BGB)
- AGB-Prüfung und -Gestaltung (§§ 305 ff. BGB)
- Gestaltung von Kaufverträgen für Händler und Privatverkäufer
- Vertretung im gerichtlichen Verfahren (AG/LG Trier)
Regionaler Mehrwert
Zuständige Gerichte für kaufrechtliche Streitigkeiten sind je nach Streitwert das Amtsgericht Saarburg bzw. das Amtsgericht Trier (bis 5.000 €) oder das Landgericht Trier (darüber). Bei Mängeln an Kraftfahrzeugen ist häufig die Einholung eines Sachverständigengutachtens sinnvoll — die Kosten kann der Verkäufer bei berechtigter Mängelrüge zu tragen haben.
Zentrale Rechtsgrundlagen
§§ 433, 434, 437, 439, 440, 441, 442, 474, 477 BGB · §§ 280, 281, 323, 346 BGB · §§ 312g, 355 BGB · §§ 631, 634, 637, 640, 641 BGB · §§ 305 ff. BGB · § 438 BGB (Verjährung)
FAQ zum Kaufrecht
Bei einem Sachmangel (§ 434 BGB) können Sie zunächst Nacherfüllung verlangen — Reparatur oder Ersatzlieferung (§ 439 BGB). Schlägt diese fehl, ist sie unzumutbar oder verweigert der Verkäufer sie, kommen Rücktritt vom Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB), Minderung des Kaufpreises (§ 441 BGB) oder Schadenersatz statt der Leistung (§§ 280, 281 BGB) in Betracht. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt vom konkreten Mangel, dem Restwert der Sache und den weiteren Umständen ab.
Beim Verbrauchsgüterkauf (Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer) wird gesetzlich vermutet, dass ein innerhalb eines Jahres nach Übergabe auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (§ 477 BGB). Der Verkäufer muss in diesem Zeitraum nachweisen, dass die Sache mangelfrei übergeben wurde — eine erhebliche Beweiserleichterung zugunsten des Verbrauchers.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Beim Gebrauchtwagenkauf zwischen Unternehmer und Verbraucher kann sie auf ein Jahr verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB n. F.). Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels gilt die Regelverjährung von drei Jahren (§ 438 Abs. 3 BGB).
Die Gewährleistung (Mängelhaftung) ist die gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für Mängel der Kaufsache einzustehen (§§ 434, 437 BGB) — sie kann beim Verbrauchsgüterkauf nicht ausgeschlossen werden. Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige vertragliche Zusage des Verkäufers oder Herstellers (§ 443 BGB) — sie ergänzt die Gewährleistung, ersetzt sie aber nicht. Die genauen Bedingungen ergeben sich aus der Garantieerklärung.
Honorar & Rechtsschutz
Im Kaufrecht erfolgt die Abrechnung nach RVG auf Grundlage des Gegenstandswerts (Teil 2/3 VV RVG) oder auf Basis einer Vergütungsvereinbarung. Bei berechtigten Mängelansprüchen werden die erforderlichen Rechtsanwaltskosten regelmäßig als Verzugsschaden vom Verkäufer geschuldet (§§ 280, 286 BGB). Eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Vertragsrecht häufig — die Deckungsanfrage übernehme ich für Sie.
Schildern Sie mir Ihren Fall — unverbindlich.
Ich melde mich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.
- Persönliche Mandatsbearbeitung
- Klärung der Rechtsschutz- und Kostenfrage
- Verschwiegenheit nach § 43a BRAO