Fachanwaltstitel Verkehrsrecht
Formal nachgewiesene Spezialisierung gemäß Fachanwaltsordnung (FAO).
Rechtliche Vertretung in Verkehrsrecht (Fachanwalt), Straf-, Arbeits-, Miet-, Bau- und Nachbarrecht — persönlich, regional und sachorientiert.
Nach dem Unfall: Schaden vollständig regulieren lassen.
Mehr erfahrenVorladung, Strafbefehl, Verkehrsstrafrecht — frühzeitig verteidigen.
Mehr erfahrenKündigung erhalten? Drei-Wochen-Frist nicht versäumen.
Mehr erfahrenBei Kündigung, Mietminderung oder Nebenkostenabrechnung.
Mehr erfahrenMängel, Werklohn, Architektenverträge — rechtssicher klären.
Mehr erfahrenGrenze, Lärm, Überbau — bevor der Konflikt eskaliert.
Mehr erfahren
Ich begleite Mandantinnen und Mandanten in den vertretenen Rechtsgebieten von der ersten Einschätzung bis zur abschließenden Vertretung. Im Verkehrsrecht — als Fachanwalt für Verkehrsrecht — umfasst dies die außergerichtliche Schadenregulierung gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherungen, die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Nutzungsausfall und Wertminderung sowie die Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren.
Formal nachgewiesene Spezialisierung gemäß Fachanwaltsordnung (FAO).
Inhabergeführte Kanzlei — ein fester Ansprechpartner für Ihre Sache.
Vertretung vor den Amtsgerichten Saarburg, Trier, Hermeskeil, Wittlich, Bernkastel-Kues, Saarlouis und Saarbrücken.
RVG-konforme Abrechnung, Rechtsschutz-Korrespondenz inklusive.
Mandanten aus Saarburg, dem Trierer Land, dem Hochwald, dem Saargau und der Region Merzig vertraue ich — kurze Wege zu den zuständigen Gerichten und persönliche Kenntnis der regionalen Strukturen kommen Ihrer Sache zugute.
Telefonisch oder über das Online-Formular — unkompliziert und unverbindlich.
Kurze Sachverhaltsaufnahme und Klärung der Rechtsschutzfrage.
Schriftliche Vollmacht und transparente Honorarvereinbarung.
Außergerichtliche Korrespondenz oder gerichtliche Vertretung.
Der BGH konkretisiert fortlaufend die Voraussetzungen der fiktiven Abrechnung und die Verweisung auf günstigere Reparaturmöglichkeiten. Was Geschädigte beachten sollten.
Hinweis · Stand der RechtsprechungVoraussetzungen einer berechtigten Mietminderung, Anzeigepflichten und die Beweislastverteilung bei Feuchtigkeitsschäden im Überblick.
Hinweis · Allgemeine InformationDie Klagefrist des § 4 KSchG beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wer sie versäumt, verliert in der Regel den Kündigungsschutz.
Hinweis · FristhinweisAllgemeine Hinweise ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ersetzen keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Ich melde mich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung zurück.