Ein gutes Verhältnis zum Nachbarn ist ein hohes Gut, was es jedoch zu pflegen und zu behüten gilt.
Gleichwohl kommt es manchmal zu Unstimmigkeiten, die mitunter auch vor Gericht ausgetragen werden. Die Konfliktpunkte, die immer wieder für Streit sorgen, sind vielfältig und beruhen vorwiegend auf Missverständnissen oder schlichter Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften.
Häufig streiten die Nachbarn über Wuchs, Abstand und Höhe von Hecken, Sträuchern oder Bäumen. Dispute bestehen auch immer wieder bei Laubfall, Beschattung, Überhang, Überbau sowie Lärmbeeinträchtigungen. Neue Spannungsfelder ergeben sich aber auch aus der Wärmedämmung an Grenzwänden oder aus Beeinträchtigungen von Luftwärmepumpen.
Da auch ein Gerichtsurteil häufig keinen Frieden zwischen den Nachbarn schafft und der Weg für ein friedliches und freundliches Beieinander mitunter hierdurch auf lange Zeit verbaut und die Freude am eigenen Heim durch Unmut und Groll beeinträchtigt sein kann, sollte bei Spannungen oder Streitpunkten immer versucht werden, durch das direkte Gespräch mit dem Anwohner eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Rechtsanwalt Dähnert hilft, wenn klärende Gespräche versagen
Konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, besteht noch die Möglichkeit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen, welches bei Konflikten mit den Nachbarn vor Anrufung der Gerichte ohnehin grundsätzlich durchzuführen ist. Zuständig hierfür ist die Schiedsperson des Bezirks, in dem der Nachbar wohnt, mit dem Streit besteht.
Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen des Nachbarrechts und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie auch im Schlichtungsverfahren und bei weiterer Notwendigkeit vor Gericht.
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