Mietrecht

Anwalt Saarburg: umfassende Leistungen im Bereich Mietrecht

Das Wohnraummietrecht regelt einen Teilbereich des Mietrechtes und hierbei im Besonderen die Rechtsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und wird dazu von zahlreichen Sondervorschriften, z.B. die Betriebskostenverordnung (BetrKV), Wohnflächenverordnung (WoFlV), Heizkostenverordnung (HeizV), beeinflusst.

Im BGB sind die Eingehung, Fortführung und Beendigung von Mietverhältnissen geregelt. Überdies enthält es Regelungen zur Kaution und den Betriebskosten sowie zur Erhöhung der Miete. Hier finden sich auch die zentralen Vorschriften zur Kündigung des Mietverhältnisses.

Die häufigsten Gründe mietrechtlicher Auseinandersetzungen bilden Vertragsverletzungen gefolgt von Unstimmigkeiten über Betriebskosten, die Mietkaution und deren Abrechnung sowie Mieterhöhungen. Ungleich weniger streiten sich die Mietparteien wegen (fristloser) Kündigungen oder Schönheitsreparaturen.

Wohnraummietrecht: Erfahrung und Fachwissen zu Ihren Diensten

Unsere Kanzlei verfügt aufgrund jahrelanger intensiver Beschäftigung auf dem Gebiet des privaten wie auch gewerblichen Mietrechts über viel Erfahrung und Fachwissen, was es uns ermöglicht, Ihre Fragestellungen oft schon im Rahmen der Erstberatung eingehend zu erörtern.

Unsere Leistungen umfassen den gesamten Bereich des Mietrechts im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Gestaltung von Mietverträgen bis hin zu Fragestellungen betreffend das laufende Mietverhältnis und dessen Beendigung.

Mehrjährige Erfahrung bei der Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen

Wir gestalten und prüfen Mietverträge sowie beraten und vertreten Sie in allen Rechtsangelegenheiten zur Mietsicherheit/Mietkaution, Mieterhöhung oder Mietminderung. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und bei Betriebskostenabrechnungen ebenso wie bei Fragen im Zusammenhang mit der Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache, Schönheitsreparaturen und Schadensersatzforderungen.

Wir verfügen zudem über mehrjährige Erfahrung bei der Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen einschließlich vollstreckungsrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit Zwangsräumungen oder Mieterschutz.

Für weitere Informationen zu unseren Leistungen oder unverbindliche Anfragen setzen Sie sich bitte mit unserer Kanzlei in Verbindung. Hierzu können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

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