Privates oder öffentliches Baurecht – Ihr Anwalt berät Sie

Das Baurecht untergliedert sich in privates und öffentliches Baurecht. Letzteres enthält die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und Grenzen sowie die Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung des Bodens regelt. Inbegriffen hiervon sind die Vorschriften, die die Errichtung einer baulichen Anlage oder deren bestimmungsgemäße Nutzung sowie wesentliche Veränderungen hieran wie auch dessen Beseitigung regeln.

Demgegenüber umfasst das private Baurecht die rechtlichen Beziehungen zwischen den nichtöffentlichen Baubeteiligten. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber/Bauherr) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen sowie Handwerker).

Vermeidung von Risiken und Konflikten

Da Gebäude und Bauwerke häufig eine längere Errichtungsphase benötigen und Bauen heute ein kostspieliges Geschäft ist, wollen Projekte zur Vermeidung von Risiken und Konflikten gut vorbereitet sein. Bei allen baurechtlichen Fragestellungen, ob dies nun Genehmigungen, Vergaben und Verträge in allen Projektphasen oder aber Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wie auch angrenzende Problemfelder (z.B. Baulärm, Nachbarrecht, Bodenschutz) sowie die gegebenenfalls erforderliche effiziente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche betrifft, steht Ihnen das erfahrene Team meiner Kanzlei zur Seite.

Die Honorierung unserer Tätigkeit richtet sich nach dem RVG. Selbstverständlich bieten wir individuelle Budgetierungs- und Pauschalierungsmodelle an.

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Das qualifizierte Team meiner Kanzlei berät Sie bei allen Rechtsfragen. Schreiben Sie uns – natürlich unverbindlich.