Eine kleine Achtlosigkeit und schon haben Sie Post von der Bußgeldstelle
Eine kleine Achtlosigkeit und schon haben Sie Post von der Bußgeldstelle, die Ihnen einen Anhörungsbogen zuschickt oder einen Bußgeldbescheid zustellt.
Da nicht immer das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit erwiesen ist, denn Maschinen wie auch Menschen können Fehler unterlaufen, ist in solchen Fällen qualifizierte und kompetente Verteidigung gefragt, insbesondere wenn wegen der vermeintlichen Ordnungswidrigkeit dem Betroffenen harte Sanktionen mit teils schwerwiegenden Folgen drohen, wie etwa der Verlust der Arbeitsstelle bei einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Verkehrsordnungswidrigkeiten und bieten eine qualifizierte und kompetente Verteidigung bei allen Übertretungen gegen die im Bußgeldkatalog aufgeführten Tatbestände (z. B. Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- und Beleuchtungsverstöße) an.
Unsere Tätigkeit umfasst auch die Verteidigung bei Verstößen nach § 24 a StVG durch das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkohol- oder Drogenkonsum.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Verteidigung liegt im Bereich angeordneter Fahrverbote!
Im Bedarfsfalle ziehen wir bei Ansatzpunkten für Messfehler spezialisierte und erfahrene Sachverständige zur Überprüfung des Messverfahren hinzu. Für solche Gutachten erteilt in der Regel eine bestehende Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage.
Da die Gerichte und Bußgeldbehörden beizeiten die Vorlage entlastender Beweismittel und die Stellung von Beweisanträgen verlangen, ist es wichtig, schon bei Erhalt des Anhörungsbogen einen qualifizierten Verteidiger hinzuzuziehen, da insbesondere auch nur dieser Einsicht in die amtliche Verfahrensakte nehmen kann.
Damit Ihnen keine Nachteile drohen und Ihnen nicht erst im Verfahren vor dem Amtsgericht im Falle eines drohenden Fahrverbotes beigestanden werden kann, wird empfohlen, sich bereits nach Kenntniserlangung von der Einleitung eines behördlichen Verfahrens mit uns in Verbindung zu setzen, weil nach unserer Erfahrung oft schon im Rahmen des behördlichen Verfahrens die Möglichkeit besteht, ein drohendes Fahrverbot durch Zahlung einer höheren Geldbuße abzuwenden.
Wir fordern für Sie die Ermittlungsakte an und prüfen die den angeblichen Verstoß dokumentierenden Beweise. Wir fertigen für Sie – soweit zweckmäßig – eine Einlassung und legen gegen den Bußgeldbescheid für Sie Einspruch ein. Weiterhin vertreten wir Sie anschließend im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Amtsgericht und – falls erforderlich – auch vor dem Oberlandesgericht im Rechtsbeschwerdeverfahren.
Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns. Hierzu können Sie auch unser Kontaktformular nutzen oder uns einfach eine E-Mail senden.