Entziehung der Fahrerlaubnis – was Sie wissen müssen

Ohne gültige Fahrerlaubnis darf auf unseren Straßen kein Kraftfahrzeug geführt werden, es besteht daher ausnahmslos eine Fahrerlaubnispflicht. Die Fahrerlaubnis bescheinigt, dass deren Inhaber befähigt ist, bestimmte Fahrzeuge zu führen.

Berührungspunkte mit dem Fahrerlaubnisrecht resultieren aus Einträgen im Fahreignungsregister (FAER) oder bei der (Wieder-)Erlangung der Fahrerlaubnis (auf Probe) und beim Fahrverbot. Gleiches gilt beim Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Letzteres zumeist bei auffällig gewordenen Konsum von Cannabis oder Amphetamin.

Bei allem droht in letzter Konsequenz die Entziehung der Fahrerlaubnis. Hierbei stellen sich häufig auch Fragen bezüglich einer anzuordnenden oder schon angeordneten Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU). Dabei gilt, sowohl die richtigen Maßnahmen gegen eine Entziehung als auch für eine angestrebte Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer bereits erfolgten Entziehung zu ergreifen. Dies ist umso wichtiger, weil der Bestand der Fahrerlaubnis dem Einzelnen nicht nur die in einer modernen und schnelllebigen Gesellschaft zunehmend unverzichtbare Mobilität und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben garantiert, sondern zugleich nicht selten auch den existentiell wichtigen Bestand des Arbeitsplatzes sichert.

Mit einem Anwalt können Sie sich einen langen Leidensweg ersparen

Unsere Erfahrungen zeigen, dass es wichtig ist, frühzeitig anwaltlichen und gegebenenfalls auch verkehrspsychologischen Rat einzuholen, um sich gerade bei bestehender Drogen- sowie Alkoholproblematik und dem häufig hinzukommenden Entzug der Fahrerlaubnis einen langen Leidensweg zu ersparen. Wir arbeiten mit erfahrenen Verkehrspsychologen zusammen und verfügen über praktische Erfahrungen mit den Behörden und Gerichten der Region. Wir beraten Sie und stellen die nötigen (Eil-)Anträge, damit Sie alsbald wieder in den Besitz der Fahrerlaubnis kommen.

Für Rat und Antwort rufen Sie uns an oder senden uns einfach eine E-Mail. Auch können Sie zur Kontaktaufnahme das auf unserer Webseite bereitgehaltene Formular verwenden.

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Das qualifizierte Team meiner Kanzlei berät Sie bei allen Rechtsfragen. Schreiben Sie uns – natürlich unverbindlich.