Bisweilen gelangt man schneller in das Visier der Strafverfolgungsbehörden, als man gemeinhin denkt

Ein Strafverfahren stellt für Betroffene eine belastende Situation dar. Bisweilen gelangt man schneller in das Visier der Strafverfolgungsbehörden, als man gemeinhin denkt. Etwa wenn bei einem Verkehrsunfall ein Beteiligter auch nur leicht verletzt wurde, steht schnell der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum. Dann benötigen Betroffene beizeiten rechtlichen Beistand!

Aber auch wenn Ihr Führerschein beschlagnahmt wurde, Sie eine Vorladung zur Vernehmung durch die Polizei oder bereits eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, gilt es, keine Zeit zu verlieren und kein Risiko einzugehen.

Beachten Sie daher unbedingt, “Reden ist Silber – Schweigen ist Gold“ und beauftragen Sie sofort einen versierten Strafverteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Ihrer Verteidigung.

Sie haben Fragen?

Das qualifizierte Team meiner Kanzlei berät Sie bei allen Rechtsfragen. Schreiben Sie uns – natürlich unverbindlich.